Fördermöglichkeiten der Yogaausbildungen und Fortbildungen

Fördermöglichkeiten der Yogaausbildungen und Fortbildungen für Yogalehrer

Es gibt mehrere Angebote an förderfähigen Seminaren und Weiterbildungen:

Möchten Sie sich weiterbilden oder eine Ausbildung beginnen? Dann nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und profitieren auch Sie von der staatlichen Förderung.

Wer die Rahmenbedingungen der Förderfähigkeit für die Bildungsprämie oder den Weiterbildungsbonus Pro (bisher Weiterbildungsbonus C4) erfüllt, hat im bei uns eine Vielzahl an Möglichkeiten, sich seine Weiterbildungen nach Wunsch zusammenzustellen und diese mit bis zu 90 % bzw. 1.500 Euro der Seminarkosten fördern zu lassen.



Es gibt folgende stattliche Finanzierungshilfen:

Weiterbildungsbonus C4 und Pro:

Beim Weiterbildungsbonus C4 bzw. Weiterbildungsbonus Pro sind Sie der Antragsteller und gehen daher mit den Kursgebühren in Vorkasse. Nach Abschluss des Kurses erhalten Sie dann die Weiterbildungskosten anteilig zurück, maximal 1.500 Euro im Jahr.

Weitere Details sind zu finden unter: https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-arbeit-aktion-e2- weiterbildungsbonus-pro-nachhaltige-kompetenzentwicklung/

Wichtiger Hinweis: Die Weiterbildungen, für die der Weiterbildungsbonus Pro genehmigt wurde, müssen bis zum 30.06.2023 abgeschlossen sein.


Bildungsprämie:

Bei Inanspruchnahme der Bildungsprämie zahlen Sie von vornherein nur die Hälfte der Kursgebühren, denn hierbei sind wir als Bildungsanbieter der Antragsteller und erhalten nach Abschluss des Kurses die andere Hälfte erstattet. Förderfähig sind Weiterbildungen bis 1.000 Euro einmal im Jahr, das heißt für Sie reduzieren sich die zu zahlenden Kursgebühren um 50 %, bis zu 500 Euro.

Weitere Details sind zu finden unter: https://www.bildungspraemie.info/